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Betriebsanweisung für die Gebäudereinigung

Arbeitsmittel und Arbeitskleidung:
Die Voraussetzungen für das risikolose Reinigen sind geeignete Arbeitskleidung der Beschäftigten und sichere Arbeitsmittel. 
Beachten Sie folgende Punkte:
1.Tragen Sie enganliegende Arbeitskleidung mit möglichst glatten Oberflächen. Hosenschürzen eignen sich für alle Reinigungsarbeiten, Arbeitskittel dagegen nur für normale und einfache Raumreinigungsarbeiten! 
2.Tragen Sie bei der Arbeit festes und weitgehend geschlossenes Schuhwerk. Schuhe mit hohen Absätzen und offene Sandalen eignen sich nicht! 
3.Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn die Reinigungsgeräte durch Augenschein auf Mängel. Das gilt vor allem für elektrisch betriebene Geräte, elektrische Zuleitungen und Steckeinrichtungen. Schadhafte Einrichtungen und Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden, und sie sind der Instandhaltung zuzuführen. 
4.Falls Sie Reinigungsarbeiten an hochgelegenen Stellen ausführen müssen, die vom Fußboden nicht mehr zu erreichen sind, dann benutzen Sie sichere Tritte, Leitern oder gegebenenfalls vorhandene Arbeitsbühnen. Stühle, insbesondere Stühle mit Drehgestell, Tische und Kisten dürfen nicht zum Aufsteigen verwendet werden! 
Reinigungsarbeiten
Beachten Sie bei den Reinigungsarbeiten selbst folgende Anweisungen: 

1.Schalten Sie in den Räumen, in denen Sie arbeiten müssen, die Raumbeleuchtung ein und löschen Sie die Beleuchtung nach Beendigung der Reinigung, falls keine entgegenstehende Anweisung besteht. 
2.Stecker elektrischer Geräte dürfen nicht an der Geräteschnur aus der Steckdose gezogen werden. Beim Herausziehen des Steckers immer den Stecker anfassen. Die Nichtbefolgung dieser Anweisung kann zu schweren Unfällen führen. 
3.Stellen Sie Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Papierkörbe nicht in Verkehrswegen ab. Achten Sie darauf, daß andere Personen nicht über abgestellte Gegenstände stolpern können. 
4.Wischen Sie immer nur kleine Fußbodenflächen bzw. lassen Sie auf Verkehrswegen eine Spuhr unbehandelt um den Patienten und Personal eine sichere Überqueren zu ermöglichen. Stellen Sie Warnschilder VORSICHT GLÄTTEGEFAHR in frischgewischten Bereichen auf. 
5.Greifen Sie nie zum Entleeren in Papierkörbe; sie enthalten leider nicht immer nur Papier. Schütten Sie den Inhalt in Sammelbehälter oder -säcke. 
6.Achten Sie in Waschräumen auf möglicherweise herumliegende Rasierklingen! 
7.Achten Sie beim Verlegen längerer elektrischer Anschlussleitungen darauf, daß ggf. noch anwesende Personen nicht darüber stolpern können. 
8.Stellen Sie beim Transportieren von Gegenständen durch Pendeltüren für die Dauer des Transports die Türflügel fest. 
9.Verwenden Sie zur Beseitigung von Kalkablagerungen an Sanitäreinrichtungen und an Wand- und Bodenfliesen keine Reinigungsmittel, die Salz-, Essig-,  Salpeter- oder Ameisensäure enthalten. Fragen Sie im Bedarfsfall Ihren Vorgesetzten nach geeigneten Reinigungsmitteln und dem anzuwendenden Arbeitsverfahren. 
Reinigungsmittel
Reinigungsmittel enthalten häufig Substanzen, die bei Berührung Hautschäden hervorrufen oder die schädliche Dämpfe entwickeln können. Daher ist beim Umgang mit Reinigungsmitteln besondere Vorsicht geboten: 

1.Beachten Sie die Gefahrenkennzeichnungen und Sicherheitshinweise auf den Behältnissen und Verpackungen der Reinigungsmittel. 
Die verwendeten Zeichen und Symbole bedeuten: 
Xn  mindergiftig 
T    giftig 
C    ätzend 
F     leichtentzündlich 
Xi    reizend 
T+   sehr giftig 
F+   hochentzündlich 
2.Benutzen Sie keine hoch- oder leichtentzündlichen Stoffe in Räumen mit offenen Flammen (Öfen). Rauchen Sie nicht beim Umgang mit solchen Stoffen und zünden Sie keine Streichhölzer an! 
3.Tragen Sie beim Umgang mit ätzenden Stoffen Säureschutzkleidung (Schutzhandschuhe, Gesichtsschutzschirme, Schutzbrillen). 
4.Verwenden Sie keine Reinigungsmittel, deren Eigenschaften Ihnen nicht bekannt sind. Fragen Sie im Bedarfsfall Ihren Vorgesetzten. Vermischen Sie nicht selbst verschiedene Reinigungsmittel /Desinfektionsmittel untereinander. Es könnten gefährliche chemische Reaktionen entstehen oder ein Wirkungsverlust tritt ein.. 
5.Gießen Sie keine Reinigungsreste mit schädlichen Bestandteilen in Waschbecken, Toiletten und Abflüsse. Es besteht die Gefahr der Wasserverschmutzung! Fragen Sie Ihren Vorgesetzten nach der richtigen Entsorgung solcher Reste. 
Besondere Anweisungen für Fensterreiniger
1.Werden Reinigungsarbeiten von einer Leiter (Fensterputzerleiter) ausgeführt und werden diese in einem Arbeits- oder Verkehrsbereich aufgestellt, müssen sie von einer zweiten Person gegen Umwerfen gesichert werden. 
2.Fahrbare mechanische Leitern dürfen nur von damit ausgebildeten Personen benutzt werden. 
3.Mechanische Leitern dürfen nicht verfahren werden, solange sich jemand auf der Leiter befindet. 
4.Bei allen Arbeiten über einer Höhe von 8 m müssen Sicherungsgurte getragen werden. Ohne Rücksicht auf die Arbeitshöhe müssen Sicherungsgurte bei allen Arbeiten auf mechanischen Leitern, von besonderen Fensterputzwagen aus und bei Arbeiten auf Gesimsen getragen werden. 
5.Bei der Reinigung von Glasdächern müssen Auftrittsstellen ausreichend mit Holzbohlen belegt werden. 
6.Fensterreinigungsarbeiten im Fahrbereich von Kranen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Kran außer Betrieb ist. Der Kranhauptschalter muß abgeschlossen sein und an ihm ein entsprechendes Warnschild angebracht werden.

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