Arbeitsmittel und Arbeitskleidung:
Die Voraussetzungen für das risikolose Reinigen sind geeignete
Arbeitskleidung der Beschäftigten und sichere Arbeitsmittel.
Beachten Sie folgende Punkte:
1.Tragen Sie enganliegende Arbeitskleidung mit möglichst glatten
Oberflächen. Hosenschürzen eignen sich für alle Reinigungsarbeiten,
Arbeitskittel dagegen nur für normale und einfache Raumreinigungsarbeiten!
2.Tragen Sie bei der Arbeit festes und weitgehend geschlossenes Schuhwerk.
Schuhe mit hohen Absätzen und offene Sandalen eignen sich nicht!
3.Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn die Reinigungsgeräte
durch Augenschein auf Mängel. Das gilt vor allem für elektrisch
betriebene Geräte, elektrische Zuleitungen und Steckeinrichtungen.
Schadhafte Einrichtungen und Geräte dürfen nicht mehr verwendet
werden, und sie sind der Instandhaltung zuzuführen.
4.Falls Sie Reinigungsarbeiten an hochgelegenen Stellen ausführen
müssen, die vom Fußboden nicht mehr zu erreichen sind, dann
benutzen Sie sichere Tritte, Leitern oder gegebenenfalls vorhandene Arbeitsbühnen.
Stühle, insbesondere Stühle mit Drehgestell, Tische und Kisten
dürfen nicht zum Aufsteigen verwendet werden!
Reinigungsarbeiten
Beachten Sie bei den Reinigungsarbeiten selbst folgende Anweisungen:
1.Schalten Sie in den Räumen, in denen Sie arbeiten müssen,
die Raumbeleuchtung ein und löschen Sie die Beleuchtung nach Beendigung
der Reinigung, falls keine entgegenstehende Anweisung besteht.
2.Stecker elektrischer Geräte dürfen nicht an der Geräteschnur
aus der Steckdose gezogen werden. Beim Herausziehen des Steckers immer
den Stecker anfassen. Die Nichtbefolgung dieser Anweisung kann zu schweren
Unfällen führen.
3.Stellen Sie Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Papierkörbe
nicht in Verkehrswegen ab. Achten Sie darauf, daß andere Personen
nicht über abgestellte Gegenstände stolpern können.
4.Wischen Sie immer nur kleine Fußbodenflächen bzw. lassen
Sie auf Verkehrswegen eine Spuhr unbehandelt um den Patienten und Personal
eine sichere Überqueren zu ermöglichen. Stellen Sie Warnschilder
VORSICHT GLÄTTEGEFAHR in frischgewischten Bereichen auf.
5.Greifen Sie nie zum Entleeren in Papierkörbe; sie enthalten
leider nicht immer nur Papier. Schütten Sie den Inhalt in Sammelbehälter
oder -säcke.
6.Achten Sie in Waschräumen auf möglicherweise herumliegende
Rasierklingen!
7.Achten Sie beim Verlegen längerer elektrischer Anschlussleitungen
darauf, daß ggf. noch anwesende Personen nicht darüber stolpern
können.
8.Stellen Sie beim Transportieren von Gegenständen durch Pendeltüren
für die Dauer des Transports die Türflügel fest.
9.Verwenden Sie zur Beseitigung von Kalkablagerungen an Sanitäreinrichtungen
und an Wand- und Bodenfliesen keine Reinigungsmittel, die Salz-, Essig-,
Salpeter- oder Ameisensäure enthalten. Fragen Sie im Bedarfsfall Ihren
Vorgesetzten nach geeigneten Reinigungsmitteln und dem anzuwendenden Arbeitsverfahren.
Reinigungsmittel
Reinigungsmittel enthalten häufig Substanzen, die bei Berührung
Hautschäden hervorrufen oder die schädliche Dämpfe entwickeln
können. Daher ist beim Umgang mit Reinigungsmitteln besondere Vorsicht
geboten:
1.Beachten Sie die Gefahrenkennzeichnungen und Sicherheitshinweise auf
den Behältnissen und Verpackungen der Reinigungsmittel.
Die verwendeten Zeichen und Symbole bedeuten:
Xn mindergiftig
T giftig
C ätzend
F leichtentzündlich
Xi reizend
T+ sehr giftig
F+ hochentzündlich
2.Benutzen Sie keine hoch- oder leichtentzündlichen Stoffe in
Räumen mit offenen Flammen (Öfen). Rauchen Sie nicht beim Umgang
mit solchen Stoffen und zünden Sie keine Streichhölzer an!
3.Tragen Sie beim Umgang mit ätzenden Stoffen Säureschutzkleidung
(Schutzhandschuhe, Gesichtsschutzschirme, Schutzbrillen).
4.Verwenden Sie keine Reinigungsmittel, deren Eigenschaften Ihnen nicht
bekannt sind. Fragen Sie im Bedarfsfall Ihren Vorgesetzten. Vermischen
Sie nicht selbst verschiedene Reinigungsmittel /Desinfektionsmittel untereinander.
Es könnten gefährliche chemische Reaktionen entstehen oder ein
Wirkungsverlust tritt ein..
5.Gießen Sie keine Reinigungsreste mit schädlichen Bestandteilen
in Waschbecken, Toiletten und Abflüsse. Es besteht die Gefahr der
Wasserverschmutzung! Fragen Sie Ihren Vorgesetzten nach der richtigen Entsorgung
solcher Reste.
Besondere Anweisungen für Fensterreiniger
1.Werden Reinigungsarbeiten von einer Leiter (Fensterputzerleiter)
ausgeführt und werden diese in einem Arbeits- oder Verkehrsbereich
aufgestellt, müssen sie von einer zweiten Person gegen Umwerfen gesichert
werden.
2.Fahrbare mechanische Leitern dürfen nur von damit ausgebildeten
Personen benutzt werden.
3.Mechanische Leitern dürfen nicht verfahren werden, solange sich
jemand auf der Leiter befindet.
4.Bei allen Arbeiten über einer Höhe von 8 m müssen
Sicherungsgurte getragen werden. Ohne Rücksicht auf die Arbeitshöhe
müssen Sicherungsgurte bei allen Arbeiten auf mechanischen Leitern,
von besonderen Fensterputzwagen aus und bei Arbeiten auf Gesimsen getragen
werden.
5.Bei der Reinigung von Glasdächern müssen Auftrittsstellen
ausreichend mit Holzbohlen belegt werden.
6.Fensterreinigungsarbeiten im Fahrbereich von Kranen dürfen nur
durchgeführt werden, wenn der Kran außer Betrieb ist. Der Kranhauptschalter
muß abgeschlossen sein und an ihm ein entsprechendes Warnschild angebracht
werden. |