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Frühstücksbüfett für Krankenstationen

Die Anfragen über die hygienischen, organisatorischen Rahmenbedingungen für ein 
Frühstücksbüfett auf der Krankenstation werden immer häufiger gestellt. 
Hierzu sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten. Diese Rahmenbedingungen 
sind teilweise aus den Lebensmittelvorschriften abgeleitet. In der Planungsphase 
sollten folgende Bereiche mit eingebunden werden. HFK - Stationsleitung - 
Küchenleitung - Leitender Arzt der Abteilung - Verwaltung - ggf. Hygieniker 
oder zuständiges Gesundheits- oder Veterinäramt. 
Die organisatorische und hygienische Verantwortlichkeit bei der Betreuung des 
Büfetts auf der Station liegt beim Leitungspersonal der Station. 
Die Verantwortung für Anlieferung und Entsorgung des Büfetts liegt beim Küchenleiter. 
Die Verantwortung für die technischen Einrichtungen ( Tee- Kaffeemaschine, 
Kühleinrichtungen u.ä. ) wird delegiert.

 
Hygienische Erfordernisse:
 
1. Alle Frischlebensmittel ( Wurst, Käse, Quark, Milch u.ä.. ) müssen gekühlt und frisch
    angeboten werden. Die Kühltemperatur muß in gewissen Abständen kontrolliert 
    und  dokumentiert werden. ( Thermometer im Kühlbereich Lebensmittel ) 
    Die Dokumentation muß einer Person übertragen werden. 
    Hierfür eignet sich ein einfaches  Formblatt. 
    Die Lagertemperaturen sind aus den einschlägigen Lebensmittelvorschriften 
    zu entnehmen. Die Kühlungstechnik der Speisen ist abhängig von der 
    Ausstattung der Darreichungseinrichtungen. 
    Hier können Sie sich bei den einschlägigen Firmen beraten lassen.
2. Die Aufnahmebehälter der Speisen müssen so gestaltet sein, daß die Speisen 
    hygienisch entnommen werden können. 
    Die Behälter für Frischprodukte müssen einen Mundschutzabdeckung aufweisen. 
    Die Auswahl der Speisenbehälter hat sorgfältig zu erfolgen. 
    Bei der Auswahl ist es ratsam die Fachleute vom Veterinäramt einzubinden. 
3. Wurst und Käse müssen getrennt angeboten werden. Die Behälter müssen eine 
    Mundschutzabdeckung aufweisen.
4. Spender für Milch, Saft oder andere Kaltgetränke müssen aus Spendern 
    zu entnehmen sein. Eine Kühlung ist hier erforderlich. 
5. Konfitüre und Ähnliches sollte einmalverpackt oder in einer Konfitürenbar 
    angeboten werden. Die Konfitürenbar kann aus Großgebinden nachgefüllt werden. 
    1 x in der Woche und nach Verunreinigung reinigen.
6. Eine Geschirrablage ( geschlossene Wagen ) muß vorhanden sein.
    Sämtliche Frischlebensmittelaufnahmen werden am Ende der Speisung mit 
    abgeräumt und  in der Abwaschküche aufbereitet.
7. Eier werden auf einer Wärmeplatte angeboten.
8. Getränke wie Kaffee oder Tee werden aus einem Automaten entnommen. 
    Der Automat ist  im Wartungsturnus technisch und hygienisch zu betreuen. 
    ( Betriebsanweisung ) 
9. Müsli, Haferflocken oder Cornflakes werden in einem Spender Angeboten. 
    Spender  können nachgefüllt werden. 1 x in der Woche reinigen.

Organisatorische Bedingungen:

1. Öffnungszeiten des Büfetts sind auf 2 Std. zu beschränken.
2. Hinweise für die Berechtigung an der Speisung sollten aushängen.
3. Eine Person muß das Büfett zumindest teilweise betreuen.
    ( nachreichen von Milch oder  Säften )
4. Die Vorrat an Lebensmitteln muß mit einem min. Haltbarkeitsdatum versehen sein.
5. Frischlebensmittel (ausgenommen Konfitüren u.ä. ) dürfen nach Auslage in den 
    Darreichungsspendern nicht wieder für das nächste Büfett gelagert werden.
6. Eine genaue Regelung für die Benutzung des Büfetts durch die Patienten 
    muß festgelegt sein. Hier dürfen nur Patienten an der Speisung teilnehmen, 
    die keine Keimstreuungsherd darstellen. Ebenso sind Patienten vom Büfett 
    ausgeschlossen, die vor Keimen geschützt  werden müssen. Es ist darauf zu achten, 
    daß nur die Patienten an der gemeinsamen Speisung teilnehmen, die auch geistig 
    und selbständig an diesem Büfett mitwirken können.
7. Patienten mit ansteckenden Hautdefekten, Dränagen und Ähnlichem sind vom 
    Büfett ausgeschlossen. Die Berechtigung zu Teilnahme an dem Büfett ist vom 
    Stationspersonal festzulegen. Hier sollte die Station Essenskarten für die nicht 
   Teilnehmenden ausschreiben und eine Sammelmeldung für die Büfettteilnehmer 
    zur Küche senden. Die Küche kann mit  diesen Informationen 1. die 
    Zimmerfrühstückspatienten mit dem Tablettsystem versorgen  und 2. das 
    ges. Büfett zusammenstellen.
8. Ein Infoblatt, zur Einweisung und Teilnahmebedingungen für dieses Büfett 
    könnte an die betreffenden Büfettpatienten verteilt werden. Der Patient sollte jedoch 
    noch entscheiden können, ob die Teilnahme gewünscht oder unerwünscht ist.

 
Räumlich / Organisatorische Bedingungen:
 
1. Ein Raum in angemessenem Raummaß, Belüftung und Aussicht muß 
    gut erreichbar   vorhanden sein.
2. Das Mobiliar sollte gut abwischbar ausgestattet sein.
3. Die Räumlichkeiten sollten nach Büfettende gereinigt werden.
4. Die Speisenaufnahmebehälter sind in der Geschirrwaschküche zu reinigen. 
    Tressen und Kühlvitrinen sind nach Reinigungs- und Desinfektionsplan zu 
    reinigen / desinfizieren.
4. Nach dem Ende des Büfetts sollte der Raum nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein.
5. Das Rauchen in den Räumen hat zu unterbleiben.
6. Ein Handwaschplatz nach UVV - Standard muß vorhanden sein. 
    Hier sollte eine kurze und  freundliche Kurzeinweisung für die Teilnahme an 
    diesem Büfett aushängen.
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Für Inhalte dieses Beitrags kann keine Haftung übernommen werden. 
Für Angaben über Verfahren, Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann keine
Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im
Einzelfall anhand anderer Quellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten des vorliegenden Werkes übernimmt der 
Herausgeber keinerlei Verantwortung oder Haftung.
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