| Leitlinie
- Dialysatbereitstellung
1.0 Untersuchungsmedium 1.1 Dialysat als Standarduntersuchung / bakteriologisch 1.2 Einzelne Komponenten ( Bicarbonat, Dialysewasser ) nur untersuchen wenn Störgröße Dialysat erreicht ist / bakteriologisch 1.3 Osmosewasser / chemisch 2.0 Häufigkeit der Untersuchung 2.1 alle 3 Monate / bakteriologisch 2.2 1 x im Jahr chemisch 3.0 Zuständigkeiten 3.1 die Bestellung der Flaschen durch Hygiene im MUA xx 3.2 Die Termine der Proben werden von der Hygiene koordiniert 3.3 Die Abnahme der Proben tätigt Herr / Frau x 4.0 Entnahmestellen 4.1 Das Dialysat wird am Ablauf einer frischen Spule vor Beginn und am Ende der Dialyse entnommen. 4.2 Wenn Störgröße Dialysat erreicht ist, erneute Abnahme aus der Ringleitung Dialysewasser. ( Patientenplatz ) 5.0 Entnahmetechnik 5.1 Hierfür bitte sterilisierte Abnahmekuplungen verwenden. ( Vorbereitung Dialysepersonal ) 5.2 Abnahmeanweisung der Hygieneinstitute beachten. (Vordruck) 6.0 Untersuchendes Labor 6.1 xxx 7.0 Materialtransport zum Labor 7.1 Transportvorschriften der Institute beachten. Abnahmetag xx 8.0 Untersuchungswerte 8.1 Beurteilung durch Dialysearzt. 9.0 Befunde 9.1 Die Untersuchungsbefunde werden auf der Dialyse/Hygiene archiviert. 9.2 Die Befunde werden dem zuständigen Arzt zugeleitet. 10.0 Störgrößen und weitere Maßnahmen 10.1 Dialysat vor der Dialyse Gesamtkoloniezahl über200KBE/ml Keime bei 36 °C oder Pseudomonaden. Dialysat nach der Dialyse Gesamtkoloniezahl über 2000KBE/ml Keime bei 36 °C oder Pseudomonaden. 10.2 Nach Überschreitung der Keimzahlen im Dialysat werden die einzelne Komponenten auf Bakterien untersucht. 10.3 Die chemischen Parameter für Osmosewasser - Beurteilung durch Dialysearzt. 11.0 Zuständiger Arzt 11.1 Dr. x 12.0 Störungen 12.1 Besprechung der Störungen im Team der Dialysestation. 12.2 Aus der Teambesprechung heraus - Störungsmeldung an Technik oder und Firmen. 13.0 Gerätebuch für die Umkehrosmose 13.1 Ein Gerätebuch muß geführt werden. Eintragungen müssen erfolgen nach Reparatur, Defekten, Störungen der Anlage. 14.0 Vorschrift zur Bedienung der Osmoseanlage 14.1 Die Bedienungsanleitung der Anlage ist zu befolgen. 15.0 Eingewiesene Personen für die Umkehrosmoseanlage. 15.1 Nur eingewiesene Personen haben Zugang zur Osmoseanlage und deren Leitungen. Dieser Bericht ist eine Leitlinie für den Umgang mit der Osmoseanlage. Verbesserungen können jederzeit eingebracht werden. Tel. xxx Herr/Frau x Eine weitere Ausarbeitung durch das Dialysepersonal ist wünschenswert. Für Inhalte dieses Beiträgs kann keine Haftung übernommen werden. Für Angaben über Verfahren, Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Quellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten des vorliegenden Werkes übernimmt der Herausgeber keinerlei Verantwortung oder Haftung. |
| Beitrag
eingeben |
Beitrag
anmelden |
Beiträge | Autoren | Home | Hygiene
Software |
|