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Leitlinie - Dialysatbereitstellung


1.0 Untersuchungsmedium
1.1 Dialysat als Standarduntersuchung / bakteriologisch 
1.2 Einzelne Komponenten ( Bicarbonat, Dialysewasser ) nur untersuchen wenn 
     Störgröße Dialysat erreicht ist / bakteriologisch 
1.3 Osmosewasser / chemisch 
2.0 Häufigkeit der Untersuchung
2.1  alle 3 Monate / bakteriologisch 
2.2  1 x im Jahr chemisch 
3.0 Zuständigkeiten 
3.1 die Bestellung der Flaschen durch Hygiene im MUA xx 
3.2 Die Termine der Proben werden von der Hygiene koordiniert 
3.3 Die Abnahme der Proben tätigt Herr / Frau x 
4.0 Entnahmestellen
4.1 Das Dialysat wird am Ablauf einer frischen Spule vor Beginn und am Ende der 
     Dialyse entnommen. 
4.2 Wenn Störgröße Dialysat erreicht ist, erneute Abnahme aus der Ringleitung 
     Dialysewasser. ( Patientenplatz ) 
5.0 Entnahmetechnik
5.1 Hierfür bitte sterilisierte Abnahmekuplungen verwenden. ( Vorbereitung 
     Dialysepersonal ) 
5.2 Abnahmeanweisung der Hygieneinstitute beachten. (Vordruck) 
6.0 Untersuchendes Labor
6.1 xxx 
7.0 Materialtransport zum Labor
7.1 Transportvorschriften der Institute beachten. Abnahmetag xx 
8.0 Untersuchungswerte
8.1 Beurteilung durch Dialysearzt. 
9.0 Befunde
9.1 Die Untersuchungsbefunde werden auf der Dialyse/Hygiene archiviert. 
9.2 Die Befunde werden dem zuständigen Arzt zugeleitet. 
10.0 Störgrößen und weitere Maßnahmen
10.1 Dialysat vor der Dialyse Gesamtkoloniezahl über200KBE/ml Keime bei 36 °C oder 
       Pseudomonaden. Dialysat nach der Dialyse Gesamtkoloniezahl über 2000KBE/ml 
       Keime bei 36 °C oder Pseudomonaden. 
10.2 Nach Überschreitung der Keimzahlen im Dialysat werden die einzelne Komponenten 
       auf Bakterien untersucht. 
10.3 Die chemischen Parameter für Osmosewasser - Beurteilung durch Dialysearzt. 
11.0 Zuständiger Arzt
11.1 Dr. x 
12.0 Störungen 
12.1 Besprechung der Störungen im Team der Dialysestation. 
12.2 Aus der Teambesprechung heraus - Störungsmeldung an Technik oder und Firmen. 
13.0 Gerätebuch für die Umkehrosmose
13.1 Ein Gerätebuch muß geführt werden. Eintragungen müssen erfolgen nach 
       Reparatur, Defekten, Störungen der Anlage. 
14.0 Vorschrift zur Bedienung der Osmoseanlage
14.1 Die Bedienungsanleitung der Anlage ist zu befolgen. 
15.0 Eingewiesene Personen für die Umkehrosmoseanlage.
15.1 Nur eingewiesene Personen haben Zugang zur Osmoseanlage und deren Leitungen. 


Dieser Bericht ist eine Leitlinie für den Umgang mit der Osmoseanlage. Verbesserungen können jederzeit eingebracht werden. Tel. xxx  Herr/Frau x
Eine weitere Ausarbeitung durch das Dialysepersonal ist wünschenswert.


Für Inhalte dieses Beiträgs kann keine Haftung übernommen werden. Für Angaben über Verfahren, Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Quellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten des vorliegenden Werkes übernimmt der Herausgeber keinerlei Verantwortung oder Haftung.
 
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